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Augsburger Straße 15 | 89231 Neu-Ulm 

Anmeldung zum 38. Töpfermarkt
der Stadt Neu-Ulm

 

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Einstieg

NEU: Digitale Bewerbung über das Online Formular

 

Weiterhin sind schriftliche Bewerbungen an s.link@neu-ulm.de möglich.


 

 

 

 

 

 

Hier geht es weiter mit der Online-Anmeldung

 

 

 

 

 


Hier geht es weiter mit der schriftlichen Anmeldung.

 

Über den Download-Button können Sie sich das Formular als Druckversion ganz einfach herunterladen.

 

1. Drücken Sie auf "DOWNLOAD"

2. Danach öffnet sich eine neue Seite

3. "Rechtsklick" auf der Maus

4. Drucken als "PDF"

 

Danach können Sie das Formular ausfüllen und an die o.g. Adresse senden.

 


Hinweise

Neu-Ulmer Töpfermarkt

Historie

 

Seit 1986 veranstaltet die Stadt Neu-Ulm in der Innenstadt einen Töpfermarkt. Jährlich kommen ca. 10.000 Besucher und bestaunen die Handwerkskunst der Töpfer und Keramiker auf einem der größten Töpfermärkte Süddeutschlands. Beim Töpfermarkt wird Jahr für Jahr auf eine hohe künstlerische Qualität geachtet. Das attraktive Angebot umfasst die unterschiedlichsten aus Ton hergestellten Waren. Von Gebrauchsgegenständen über Dekorationsartikeln bis hin zu Kunstgegenständen ist nahezu alles zu finden – alles handgemacht und mit viel Liebe zum Detail. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Neben Kaffeespezialitäten und süßen Leckereien gibt es auch Deftiges sowie verschiedene Kaltgetränke.

 

Wann und Wo?

 

Termin: 

31. August und 1. September 2024


Ort: 

Petrusplatz Neu-Ulm

 

Öffnungszeiten:
Sa. 10.00 bis 18.00 Uhr
So. 11.00 bis 18.00 Uhr

 

 

Teilnahmebedingungen

Organisation

Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm

Telefon: 0731/7050-6101, Telefax: 0731/7050-6199, Mail: S.Link@neu-ulm.de

 

Verkaufszeiten

31.08.2024: Beginn 10.00 Uhr, Ende 18.00 Uhr

01.09.2024: Beginn 11.00 Uhr, Ende 18.00 Uhr

 

Nachtwache

Im Auftrag und zu Lasten der Stadt Neu-Ulm übernimmt ein Sicherheitsdienst die nächtliche Bewachung des Marktes zwischen den Markttagen (Samstag und Sonntag). Der Teilnehmer kann daraus keinen Rechtsanspruch herleiten und es entbindet ihn nicht von der eigenverantwortlichen Sicherung der Waren.

 

Haftung

Der Teilnehmer haftet für alle von ihm verursachten Schäden an Sachen und Personen. Ein Versicherungsschutz ist Pflicht und Voraussetzung für die Teilnahme und muss auf Verlangen vorgelegt werden. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die fahrlässig, mutwillig oder durch Unachtsamkeit der Besucher oder Marktbeschicker entstehen.

 

Parkplätze für Marktbeschicker

Die Teilnehmer werden auf das kostenpflichtige Parkhaus am Bahnhof bzw. Tiefgarage Petrusplatz verwiesen (Achtung Einfahrtshöhe!).

 

 

Witterungseinfluss

Der Markt findet bei jedem Wetter statt.

 

Bewirtschaftung

Während des Marktes besteht Gelegenheit zum Einkaufen von Getränken und Imbissgerichte.

Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie automatisch die Teilnahmebedingungen an.

 

Anmeldeschluss ist der 01. März 2024!


Zur Antragsstellung

Teilnahmevoraussetzungen
  • Zugelassen sind nur hauptberufliche Töpfer/Keramiker. Hobbytöpfer und Händler sind grundsätzlich vom Markt ausgeschlossen.
     
  • Wir bitten um Vorlage einer Kopie
        a) der Gewerbeanmeldung oder behördlichen Anerkennung als Künstler (z.B. von Künstlersozialkasse) oder Steuernummer sowie
     
        b) Meister- oder Gesellenbrief oder Zeugnis einer vergleichbaren und anerkannten Ausbildung.
     
  • Sollten Sie ab dem Jahr 2015 zum Töpfermarkt der Stadt Neu-Ulm zugelassen worden sein, entfällt die zwingende Vorlage der o.g. Nachweise. Änderungen jeglicher Art sind uns umgehend mitzuteilen.
     
  • Gehen mehr Anmeldungen ein als Standplätze zur Verfügung stehen, behält sich die Stadt die Vergabe der Standplätze nach der Reihenfolge des Posteingangs (Datum) vor.
     
  • Über die Zulassung bzw. Nichtzulassung wird schriftlich informiert.
Wie möchten Sie den Antrag stellen?

Kontaktdaten

Daten zur Organisation
Ihre Persönliche Daten

Stand- und Wareninformationen

Standgröße

Standplätze

 

Die Standeinteilung obliegt dem Veranstalter. Besondere Wünsche hinsichtlich des Standplatzes sind nicht möglich. Die Regelstandtiefe beträgt 3 Meter. Der Verkaufsstand hat standsicher zu sein. In die Berechnung der Standsicherheit sind auch Naturereignisse wie Sturm und Gewitter einzubeziehen. Eine Verankerung am Boden ist nicht möglich. Es dürfen nur nicht brennbare oder schwerentflammbare Überdachungen, Dekorationsmaterialien verwendet werden. Rettungs- und Fluchtwege dürfen während der Marktzeit nicht versperrt oder mit Dekorationen, Sitzgelegenheiten etc. verstellt werden. Bitte zeichnen Sie Ihre Waren aus und hängen ein Firmenschild auf.

Die Standtiefe beträgt grundsätzlich 3 Meter.

Anschlüsse
Auf- / Abbau

Auf- u. Abbau

Möglichkeit zum Aufbau besteht am 31.08.2024 ab 6.00 Uhr. Um 9.45 Uhr muss der Platz autofrei sein. Am 02.09.2024, ab 18.00 Uhr bis spätestens 20.30 Uhr erfolgt der Abbau. Der Standplatz muss besenrein verlassen werden. Bringen Sie dazu Besen, Schaufel und Mülltüten mit. Angefallener Abfall ist mitzunehmen.

Wichtig

Am Freitag, 30.08.20244, von 18.00 bis 20.00 Uhr besteht voraussichtlich ebenfalls die Möglichkeit zum Aufbau. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen ist eine Anmeldung bis zum 01. März 2024 bei der Marktleitung unbedingt erforderlich. In der Nacht von Freitag zu Samstag gibt es keine Nachtwache. Für die Sicherung der Stände und Waren sind die Teilnehmer verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Dieses Angebot besteht vorbehaltlich der vorhandenen Kapazitäten und der eingehenden Rückmeldungen bzw. Resonanz.

Warenangaben

Gebühren

Standplatzgebühren für Gastronomen

 

Die Höhe der anfallenden Gebühren bedarf einer Beurteilung durch das Organisationsteam.

Wir werden Ihnen schnellst möglich detaillierte Informationen zukommen lassen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Gebührenübersicht

Standplatzgebühren für Töpfer und Sonstige

 

  • Bis zu 2 lfd. Meter (Brauereitischlänge) wird eine Pauschalgebühr von 60,00 € erhoben.
  • Jeder weitere Meter wird mit 35,00 € berechnet.
  • Die errechnete Gebühr bezieht sich bereits auf beide Markttage.
  • Die Gesamtgebühr ist bis spätestens 01.08.2024 auf eines unserer angegebenen Konten (siehe Anschreiben) mit dem Verwendungszweck „Töpfermarkt 2024“ zu überweisen.
  • Bei Nichtteilnahme wird die gesamte Standgebühr erhoben.
  • Für Stornierungen vor dem 01.08.2024 fällt keine Gebühr an.
  • Sie erhalten eine Rechnung, welche die gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) ausweist.

Zustimmungen & Anlagen

Allgemeine Bestätigungen
Veröffentlichung der Daten

Für die Veröffentlichung und ggf. Verlinkung mit Ihrer Homepage auf der städtischen Homepage bedarf es Ihrer Zustimmung.

Bitte wählen Sie aus, welche Angaben veröffentlicht werden sollen

Anlagen

Folgende Kopien müssen zwingend angehängt werden!



Abschluss

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?
Wie geht es weiter?

Nachdem Sie Ihren Antrag versendet haben werden wir im nächsten Schritt eine Prüfung der Daten durchführen.

 

Sollten Rückfragen von unserer Seite bestehen, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Sie erhalten spätestens Mitte / Ende April 2024 eine Rückmeldung von uns.

Datum und Ort der Antragstellung.

Mit dieser Anmeldung ergibt sich noch keine Zulassung.

 

Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung erhalten Sie eine schriftliche Rechnung.