Stadt Neu-Ulm | Stadtentwässerung und Wasserbau | Augsburger Str. 15 | 89231 Neu-Ulm 

Antrag auf vorübergehende Grundwassereinleitung
gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 BayWG Bayerisches Wassergesetze (BayWG)

Hinweise
Antragstellung
Kontaktdaten
Anlagen & Abschluss

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Leika: 99108033011000

Letzter Stand: Juni 2025

Hinweise

Allgemeines

Für die nachstehend beschriebene Grundstücksentwässerungsanlage wird die Genehmigung nach der Entwässerungssatzung (EWS) und/oder der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung beantragt.

Die Antragsbearbeitung kann erst nach Vorliegen eines Lageplans erfolgen.
 

Satzungen

► 7/7/A Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung
 

► 7/7/B Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 


Angaben zur Baumaßnahme / Einleitstelle

z.B. Tiefbauarbeiten Jahnstraße

Grundstück, auf dem unverschmutztes Gundwasser aus der Wasserhaltung für die Baumaßnahme in die Entwässerungsanlage eingeleitet werden möchte:
Zeitraum der Einleitung
Wassermenge

Die Einleitmenge ist auf 7 l/s begrenzt.


Kontaktdaten

Antragstellende Person
Daten zur Organisation / Firma (Dienstleister)

Angaben zur verantwortlichen Person 


Stellvertretung



Abschluss

Bestätigungen
Mitteilungen
Unterschrift - Antragstellende Person
Wie geht es weiter?

Sollten Angaben oder Dokumente noch benötigt werden setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

 

Sie erhalten nach erfolgreichem Eingang eine Bestätigung sowie eine Kopie Ihrer Antragsdaten per E-Mail.


Ansprechpartner:

Abteilung Stadtentwässerung
stadtentwaesserung@neu-ulm.de

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