Stadt Neu-Ulm | Stadtentwässerung und Wasserbau | Augsburger Str. 15 | 89231 Neu-Ulm
Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.
Leika: 99108033011000
Letzter Stand: Juni 2025
Für die nachstehend beschriebene Grundstücksentwässerungsanlage wird die Genehmigung nach der Entwässerungssatzung (EWS) und/oder der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung beantragt.
Die Antragsbearbeitung kann erst nach Vorliegen eines Lageplans erfolgen.
► 7/7/A Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung
► 7/7/B Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
z.B. Tiefbauarbeiten Jahnstraße
Die Einleitmenge ist auf 7 l/s begrenzt.
Angaben zur verantwortlichen Person
Stellvertretung
Sollten Angaben oder Dokumente noch benötigt werden setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Sie erhalten nach erfolgreichem Eingang eine Bestätigung sowie eine Kopie Ihrer Antragsdaten per E-Mail.