Stadt Neu-Ulm | DZ 3 Bauordnung | Augsburger Straße 15 | 89231 Nue-Ulm 

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für passive Lärmschutzmaßnahmen

Hinweise
Kontaktdaten
Antragstellung
Anlagen
Zustimmungen & Abschluss

Die mit einem (*) gekennzeichnte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Hinweise

Richtlinien der Stadt Neu-Ulm

Richtlinien der Stadt Neu-Ulm für die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftern vom 15.08.2019

 

Richtlinie Schallschutzfenster

Technische Daten der einzubauenden Schallschutzeinrichtungen

Die vorgesehenen Schallschutzeinrichtungen entsprechen den unter Zif. 5.2 genannten Anforderungen der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftern vom 15.08.2019. Dem Antrag ist ein entsprechendes amtliches Prüfzeugnis der Einbaufirma für die vorgesehene Fensterkonstruktion beigefügt.

Firmenangebot

Das beigefügte detaillierte Firmenangebot enthält die Anzahl sowie die genaue Größe der einzelnen Fenster und –türen, deren Einbau bezuschusst werden soll.

 

Die Kosten für die einzubauenden Fenster bzw. –türkonstruktionen sind getrennt nach Material Aus- und Einbaukosten auszuweisen und zwar für jedes Fenster bzw. für jede Fenstertür einzeln.

 

Die Mehrwertsteuer ist ebenfalls getrennt auszuweisen

Zuschusshöhe

Dem Antragsteller ist bekannt, dass die Höhe des Zuschusses auf folgende Beträge begrenzt ist:

 

Die Förderung erfolgt anteilig und beträgt höchstens 50 % der nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 5.000 € (incl. MwSt.) je Wohneinheit.

 

Die Summe der förderfähigen Kosten ist im Einzelnen auf die Summe folgender Festbeträge (inkl. MwSt.) beschränkt:

  • Lärmschutzfenster oder –fenstertüren 500 €/m² (Maße der lichten Öffnung)
  • Schallgedämmte Lüfter 400 €/Stück
  • Rollladenkästen (Ersatz oder 350 €/Stück schalltechnische Nachbesserung
Kein Rechtsanspruch auf Zuschüsse

Die Zuschüsse können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen bewilligt werden. Dem Antragsteller ist bekannt, dass ein Rechtsanspruch auf Bewilligung dieser Zuschussmittel nicht besteht. Liegen mehr Anträge vor als Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Bewilligung nach Antragseingang.

Erforderliche Unterlagen

Diesem Antrag liegen folgende Unterlagen bei:

  • Kostenvoranschlag der Einbaufirma
  • Prüfzeugnis über den Schalldämmwert der vorgesehenen Fenster
  • Grundrisspläne für jedes Stockwerk mit Eintragung der jeweiligen Zimmernutzung
  • Ansichtsplan
  • ggf. bauaufsichtliche Genehmigung
  • Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde

​​

Hinweis nach Art. 16 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG)
  • Die Angaben in diesem Antrag sind freiwillig.
  • Sie werden benötigt, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung vorliegen.
  • Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie die erbetenen Daten angeben.
  • Bei nicht vollständigen Anträgen gilt als Eingangsdatum das Datum, an dem sämtliche Unterlagen bei der Stadt Neu-Ulm vorliegen.
Weiterer Hinweis

Das Auswechseln der Fenster in die dafür vorhandenen Öffnungen, die Änderung der Sprosseneinteilung (sei es Haupt- oder Glassprosse) sowie geringfügige Vergrößerungen oder Verkleinerungen der Fensterausschnitte bedürfen keiner bauaufsichtlichen Genehmigung, soweit die Veränderung bei Mehrfamilienhäusern an der gesamten Fassadenfront erfolgt.

 

Werden Fenster an einer anderen Stelle eingebaut, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Im Zweifelsfall wird empfohlen, rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Stadtplanungsamt in Verbindung zu treten.

 

Bei denkmalgeschützten Objekten ist es erforderlich, vor Antragstellung eine Erlaubnis bzw. Bewilligung der Unteren Denkmalschutzbehörde (Stadt Neu-Ulm) einzuholen.


Kontaktdaten

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

Beispielsweise mit dem Nutzerkonto der BayernID.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen



Kontonummer

Der Zuschuss soll auf folgendes Konto überwiesen werden

Kontonummer (IBAN)


Antragstellung

Anwesen

Sie benötigen zur Antragstellung die Zustimmung Ihrer Hausverwaltung. Ansonsten haben Sie keine Berechtigung einen Antrag zu stellen.

Anzahl der zuschussfähigen Fenster bzw. Fenstertüren

Wohnzimmer



Wohnküche



Kinderzimmer



Schlafzimmer



Sonstige Zimmer




Sonstige Zimmer




Sonstige Zimmer




Sonstige Zimmer



Gesamt

Anlagen

Kostenvoranschlag der Baufirma
Prüfzeugnis über den Schalldämmwert der vorgesehenen Fenster
Grundrisspläne für jedes Stockwerk mit Eintragung der jeweiligen Zimmernutzung
Ansichtsplan
Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde
Bauaufsichtliche Genehmigung
Zustimmung der Hausverwaltung

Zustimmungen & Abschluss

Verpflichtungen der antragstellenden Person
Versicherung der antragstellenden Person
Strafbarkeit unrichtiger Angaben
Allgemeine Zustimmungen
Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?
Wie geht es weiter?

Nachdem Sie Ihren Antrag versendet haben werden wir im nächsten Schritt eine Prüfung der Daten durchführen.

 

Sollten Rückfragen von unserer Seite bestehen, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Sie hören in Kürze von uns.

Unterschrift

Ansprechpartner:

Abteilung Bauordnung
bauordnung@neu-ulm.de

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