Die Stadt Neu-Ulm bietet in den Gewerbe- und Industriegebieten ein einheitliches stadtgestalterisch attraktives System aus Firmenhinweisanlagen, welche die Orientierung für Kunden und Lieferanten erleichtert.
Die Firmenhinweisanlagen werden an den Zufahrten der Gewerbe- / Industriegebiete mit einem etwas schmäleren Element ergänzt, auf dem sich der Gebietsname bzw. die Bezeichnung der Haupterschließungsstraße wiederfindet (Bild 1 und 2). An den folgenden Abzweigungen werden die Firmenhinweise wiederholt (Bild 3).
Wir haben uns für ein einheitliches Erscheinungsbild entschieden, um die Orientierung der Kraftfahrer zu erleichtern. Für jede Firma steht eine Teilfläche (1,2 m x 0,2 m) zur Verfügung. Am linken Rand gibt es Platz für ein individuelles Firmenlogo (0,2 m x 0,2 m incl. Rand) und daneben 2 Zeilen zur Bezeichnung Ihres Betriebes (Rückseite).
Das Firmenschild bleibt im Eigentum der jeweiligen Firma. Schadhafte / verunstaltete Schilder sind von der Firma erneuern zu lassen.
Die Sondernutzungserlaubnis wird auf unbestimmte Zeit erteilt. Sie ist von beiden Seiten jederzeit widerrufbar.
Die Reinigung der Firmenhinweisanlagen wird durch die Stadt Neu-Ulm getätigt.