Stadt Neu-Ulm | Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht | Steubenstraße 17 | 89231 Neu-Ulm 

Antrag zur Aufnahme Firmenhinweisanlagen

Hinweise
Antragstellung
Gestaltungsrichtlinien & Spezifikationen
Kontaktdaten
Anlagen & Abschluss

Die mit einem (*) gekennzeichnte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Hinweise

Firmenhinweisanlagen der Stadt Neu-Ulm

Die Stadt Neu-Ulm bietet in den Gewerbe- und Industriegebieten ein einheitliches stadtgestalterisch attraktives System aus Firmenhinweisanlagen, welche die Orientierung für Kunden und Lieferanten erleichtert.

 

Die Firmenhinweisanlagen werden an den Zufahrten der Gewerbe- / Industriegebiete mit einem etwas schmäleren Element ergänzt, auf dem sich der Gebietsname bzw. die Bezeichnung der Haupterschließungsstraße wiederfindet (Bild 1 und 2). An den folgenden Abzweigungen werden die Firmenhinweise wiederholt (Bild 3).

 

Wir haben uns für ein einheitliches Erscheinungsbild entschieden, um die Orientierung der Kraftfahrer zu erleichtern. Für jede Firma steht eine Teilfläche (1,2 m x 0,2 m) zur Verfügung. Am linken Rand gibt es Platz für ein individuelles Firmenlogo (0,2 m x 0,2 m incl. Rand) und daneben 2 Zeilen zur Bezeichnung Ihres Betriebes (Rückseite).

 

Das Firmenschild bleibt im Eigentum der jeweiligen Firma. Schadhafte / verunstaltete Schilder sind von der Firma erneuern zu lassen.

 

Die Sondernutzungserlaubnis wird auf unbestimmte Zeit erteilt. Sie ist von beiden Seiten jederzeit widerrufbar.

 

Die Reinigung der Firmenhinweisanlagen wird durch die Stadt Neu-Ulm getätigt.

Bild 1

Bild 2

Bild 3

Kosten für Firmenschilder

Die Hinweisschilder sind eigenständig über eine selbst gewählte Fachfirma entsprechend der von der Stadt vorgegebenen Gestaltungsregeln zu beziehen, welche diese auch montiert. Die Kosten können daher variieren.

Jährliche Sondernutzungsgebühren

Maßgebend ist die jeweils geltende Sondernutzungssatzung der Stadt Neu-Ulm.

 

Die aktuellen Gebühren können Sie über folgenden Link entnehmen:

  • Stadtrecht: Satzungen der Stadt Neu-Ulm
     
  • Satzung Nr. 6/3/1: Sondernutzungsgebührensatzung
    (Tarif Nr. I, Ziffer 15 a)
Rechtsgrundlage

Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß Art. 18 Bayerischesn Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)


Antragstellung

Gebietsauswahl
  • Bitte beachten Sie, dass Sie nur das Gebiet belegen dürfen, in welcher Ihre Firma ihre Niederlassung hat!
     
  • Etwaige Falschmeldungen werden abgelehnt und nicht weiter bearbeitet.
     
  • Standorte der Firmenhinweisanlagen: DOWNLOAD

Wir beantragen die Aufnahme in das Firmenhinweissystem der Stadt Neu-Ulm für folgenden Standort im Gebiet

 

(gewünschte Anlagen bitte ankreuzen):

Alter Flugplatz
Burlafingen

Nr. 31 Maybachstraße / Große Insel

 

!!! Kein Schild mehr frei !!!

Ludwigsfeld
Memminger Straße
Neu-Ulm Ost

Nr. 18 Max-Eyth-Straße / Leibnitzstraße

 

!!! Kein Schild mehr frei !!!

Schubertstraße / Kammer-Krummen Straße / Steinhäule
Schwaighofen
Starkfeld

Nr. 09 Reuttier Straße / Finninger Straße 

 

!!! Kein Schild mehr frei !!!

Nr. 15 Reuttier Straße / Abzweigung Pfaffenweg

 

!!! Kein Schild mehr frei !!!

Nr. 16 Pfaffenweg / Lilienthalstraße

 

!!! Kein Schild mehr frei !!!

 

Turmstraße
Wiley Nord
Wiley Süd

Keine Auswahl möglich - bereits komplett belegt!


Gestaltungsrichtlinien & Spezifikationen

Gestaltungsrichtlinien - Maße und Abstände

Einzeiliger Text


Zweizeiliger Text


Schilderspezifikation
Allgemeine Erläuterungen

Max. Anzahl der Zeichen:

  • Obere Zeile: 21 Zeichen
  • Untere Zeile: 34 Zeichen

Hauptschriftzug:

  • Univers 67
  • Versalhöhe 70 mm
  • 30% pationiert

Zusatzschriftzug:

  • Univers 57
  • Versalhöhe 38 mm
  • 30% pationiert

Schriftfarbe:

  • 400% schwarz
  • Logo vierfarbig
Schilder mit kleinen Logos

Logos, die eine Höhe von weniger als 9 cm besitzen, werden optisch auf die Mittellinie des Hauptschriftzuges gesetzt.

Schilder mit großen Logos

Logos, die eine Höhe von mehr als 9 cm besitzen, werden zentriert gesetzt.


Kontaktdaten

Daten zur Organisation / Firma

Angaben zur verantwortlichen Person 


Stellvertretung



Anlagen & Abschluss

Weitere Anlagen

Hier haben Sie die Möglichkeit weitere Anlagen dem Antrag beizufügen.

 

Bitte beachten Sie nochmals, dass Ihr Antrag erst nach Einreichung aller Unterlagen bearbeitet werden kann.

Einwilligung
Mitteilungen
Unterschrift

Mit der geleisteten Unterschrift werden die Kenntnisnahme und Beachtung der hier aufgeführten Hinweise bestätigt.

 

Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßhnahmen gegenüber dem allgemeinen Verkehr übernimmt, sobald die verkehrsrechtliche Anordnung und die Sondernutzungserlaubnis erteilt sind.

 

Ereignen sich Unfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.

in Druckbuchstaben

Wie geht es weiter?

Sollten Angaben oder Dokumente noch benötigt werden setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

 

Sie erhalten nach erfolgreichem Eingang eine Bestätigung sowie eine Kopie Ihrer Antragsdaten per E-Mail.


Ansprechpartner:

Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
sondernutzung@neu-ulm.de

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