Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen gem. RSA 21)
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer (die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrs-zeichenplanes) Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.
Die Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Arbeitskräfte.
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Straßensperrung sind folgende Angaben notwendig:
- Beschreibung der Örtlichkeit (Straßenname, Gemeinde/Stadt, Ortsteil)
- Nähere Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
- Breiten der Straßenteile, die von den Arbeiten betroffen sind
- Angaben zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten (Beginn und Ende der Arbeiten)
- Detailangaben zum zeitlichen Ablauf (z.B. bei mehreren Bauphasen)
- Vorgesehene Beschilderung einschließlich erforderlicher Beleuchtungseinrichtungen, Markierung, Absperrgeräte
- Einzelheiten über zu ändernde Verkehrszeichen im Verlauf der Arbeiten
- Soweit erforderlich, vorhandene Beschilderung und Markierung mit Angaben über erforderliches Abdecken oder Entwerten
- Verantwortlicher Bauleiter: Name, Vorname
Notwendige Unterlagen:
- Vollständige Angaben (siehe Allgemeine Informationen)
- Lageplan und Verkehrszeichenplan
- bei Lichtsignalanlagen (Baustellenampeln) zusätzlich Signallageplan und -zeitenplan
- bei Vollsperrung mit Umleitungen: Lageplan über die Umleitungsstrecken mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke einschließlich Wegweisung