Stadt Neu-Ulm | Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht | Steubenstraße 17 | 89231 Neu-Ulm 

Antrag zur Aufstellung eines Containers

Hinweise
Antragstellung
Kontaktdaten
Anlagen & Abschluss

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Hinweise

Allgemeine Hinweise

Das Formular ist sorgfältig auszufüllen und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten (bei Maßnahmen mit erheblichen Verkehrsauswirkungen bis 8 Wochen vorher) einzureichen.

 

Ohne Erlaubnis begonnene Arbeiten werden behördlich eingestellt und als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet.

Entsprechend der Verlautbarung des Bundesministers für Verkehr vom 28. April 1982 (VkBl 1982, S. 186) sind Container und Wechselbehälter, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wer den, wie folgt zu kennzeichnen und zu sichern.
  1. Die Container und Wechselbehälter sind so aufzustellen, dass der Verkehr (Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer) möglichst wenig behindert wird. In der Regel dürfte dies in der Längsrichtung der Fahrbahn sein.
  2. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind abgestellte Container oder Wechselbehälter bis zu einer Breite von 2,5 m und einer Länge von 8 m durch retroreflektierende Folien des Typs 2 der DIN 67 520, Teil 2 zu kennzeichnen.
  3. Container und Wechselbehälter, die breiter oder länger sind, müssen wie Arbeitsstellen von längerer Dauer mit festen Absperrvorrichtungen nach den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“ abgesichert werden. Wenn es die örtlichen Gegebenheiten erfordern (z. B. zu geringe Fahrbahnbreite) sind auch die übrigen Container und Wechselbehälter so abzusichern.
  4. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind Container und Wechselbehälter ebenfalls nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) abzusichern (wie bei Nr. 3)
  5. Container und Wechselbehälter nach Nummer 2 können statt mit retroreflektierender Folie nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) abgesichert werden (wie bei Nr. 3)
  6. Die Sicherheitskennzeichnung nach Nummer 2 (retroreflektierende Folie des Typs der DIN 67 520, Teil 2) ist fest am Container oder Wechselbehälter anzubringen.
  7. Die Kennzeichnung mit retroreflektierender Folie besteht aus rot/weißen Flächen mit einer Kantenlänge von 141 mm, die zu Streifen zusammengesetzt werden (siehe Abb.1.).
  8. An jeder Seitenfläche und an jeder Stirnfläche sind zwei aus 5 Teilen bestehende Warnstreifen senkrecht an der äußersten Kante, nicht tiefer als 0,40 m und nicht höher als 1,55 m, anzubringen.
  9. Die Ausführung der Kennzeichnung darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Güterbedingungen liegen (Typ 2 DIN 67 520, Teil 2). Die Farben rot und weiß der retroreflektierenden Folie sollen Typ 2 der DIN 6171 – Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen – entsprechen. Die retroreflektierende Folie ist wie folgt zu kennzeichnen: Typ 2 DIN 67 520 Teil 2 / Farbe DIN 6171 Teil 1.
  10. .Bei den vorgenannten Anforderungen an die Kennzeichnung von Containern und Wechselbehältern handelt es sich um „Mindestvoraussetzungen“. Die Genehmigungsbehörde kann im Einzelfall weitergehende Auflagen machen.
  11. . Die Container und Wechselbehälter sind mit einem Namensschild (Anschrift und Telefonnr.) oder einer entsprechenden Aufschrift zu versehen. Reicht der zur Verfügung stehende Platz nicht aus, so können die Warnstreifen waagrecht angebracht werden.Muster der Anbringung der Kennzeichnung siehe Abb. 2.

Abb. 1

Abb. 2

Hinweise zu § 45 Abs. 6 StVO

Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen gem. RSA 21)


Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer (die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrs-zeichenplanes) Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

 

Die Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Arbeitskräfte.


Für die Bearbeitung eines Antrages auf Straßensperrung sind folgende Angaben notwendig:

  • Beschreibung der Örtlichkeit (Straßenname, Gemeinde/Stadt, Ortsteil)
  • Nähere Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
  • Breiten der Straßenteile, die von den Arbeiten betroffen sind
  • Angaben zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten (Beginn und Ende der Arbeiten)
  • Detailangaben zum zeitlichen Ablauf (z.B. bei mehreren Bauphasen)
  • Vorgesehene Beschilderung einschließlich erforderlicher Beleuchtungseinrichtungen, Markierung, Absperrgeräte
  • Einzelheiten über zu ändernde Verkehrszeichen im Verlauf der Arbeiten
  • Soweit erforderlich, vorhandene Beschilderung und Markierung mit Angaben über erforderliches Abdecken oder Entwerten
  • Verantwortlicher Bauleiter: Name, Vorname

Notwendige Unterlagen:

 

  • Vollständige Angaben (siehe Allgemeine Informationen)
  • Lageplan und Verkehrszeichenplan
  • bei Lichtsignalanlagen (Baustellenampeln) zusätzlich Signallageplan und -zeitenplan
  • bei Vollsperrung mit Umleitungen: Lageplan über die Umleitungsstrecken mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke einschließlich Wegweisung
Hinweise zu Art. 18 BayStrWG

Mit den beantragten Maßnahmen darf nach dem BayStrWG erst begonnen werden, sobald eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis durch die Stadt Neu-Ulm erteilt wurde. Sollte ohne eine entsprechende Erlaubnis vorher begonnen werden, muss damit gerechnet werden, dass ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Sondernutzung eingeleitet wird.


Antragstellung

Ich möchte folgendes beantragen
An welchem Ort ist die Maßnahme vorgesehen?

Ein Lageplan mit eingezeichneter Maßnahme und Angabe der Fahrbahn- / Gehwegbreiten und verbleibenden Restbreiten ist beizufügen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst nach Einreichung aller Unterlagen bearbeitet werden kann.

Beanspruchte Flächen (einschl. Arbeitsraum)

Mehrfachauswahl möglich.

Fahrbahn


Gehweg


Parkstreifen


Dauer der Nutzung

Kontaktdaten

Daten zur Organisation / Firma

Angaben zur verantwortlichen Person / Bauleiter



Anlagen & Abschluss

Weitere Anlagen

Hier haben Sie die Möglichkeit weitere Anlagen dem Antrag beizufügen.

 

Bitte beachten Sie nochmals, dass Ihr Antrag erst nach Einreichung aller Unterlagen bearbeitet werden kann.

Einwilligung
Mitteilungen
Unterschrift

Mit der geleisteten Unterschrift werden die Kenntnisnahme und Beachtung der hier aufgeführten Hinweise bestätigt.

 

Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßhnahmen gegenüber dem allgemeinen Verkehr übernimmt, sobald die verkehrsrechtliche Anordnung und die Sondernutzungserlaubnis erteilt sind.

 

Ereignen sich Unfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.

in Druckbuchstaben

Wie geht es weiter?

Sollten Angaben oder Dokumente noch benötigt werden setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

 

Sie erhalten nach erfolgreichem Eingang eine Bestätigung sowie eine Kopie Ihrer Antragsdaten per E-Mail.


Ansprechpartner:

Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
verkehrsrecht@neu-ulm.de

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