Stadt Neu-Ulm | Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht | Steubenstraße 17 | 89231 Neu-Ulm 

Antrag zur Aufstellung eines Gerüsts

Hinweise
Antragstellung
Kontaktdaten
Anlagen & Abschluss

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Hinweise

Allgemeine Hinweise

Das Formular ist sorgfältig auszufüllen und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten (bei Maßnahmen mit erheblichen Verkehrsauswirkungen bis 8 Wochen vorher) einzureichen.

 

Ohne Erlaubnis begonnene Arbeiten werden behördlich eingestellt und als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet.

Hinweise zu § 45 Abs. 6 StVO

Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen gem. RSA 21)


Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer (die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrs-zeichenplanes) Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

 

Die Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Arbeitskräfte.


Für die Bearbeitung eines Antrages auf Straßensperrung sind folgende Angaben notwendig:

  • Beschreibung der Örtlichkeit (Straßenname, Gemeinde/Stadt, Ortsteil)
  • Nähere Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
  • Breiten der Straßenteile, die von den Arbeiten betroffen sind
  • Angaben zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten (Beginn und Ende der Arbeiten)
  • Detailangaben zum zeitlichen Ablauf (z.B. bei mehreren Bauphasen)
  • Vorgesehene Beschilderung einschließlich erforderlicher Beleuchtungseinrichtungen, Markierung, Absperrgeräte
  • Einzelheiten über zu ändernde Verkehrszeichen im Verlauf der Arbeiten
  • Soweit erforderlich, vorhandene Beschilderung und Markierung mit Angaben über erforderliches Abdecken oder Entwerten
  • Verantwortlicher Bauleiter: Name, Vorname

Notwendige Unterlagen:

 

  • Vollständige Angaben (siehe Allgemeine Informationen)
  • Lageplan und Verkehrszeichenplan
  • bei Lichtsignalanlagen (Baustellenampeln) zusätzlich Signallageplan und -zeitenplan
  • bei Vollsperrung mit Umleitungen: Lageplan über die Umleitungsstrecken mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke einschließlich Wegweisung
Hinweise zu Art. 18 BayStrWG

Bei Aufgrabungsarbeiten ist vor Beginn der Maßnahme durch den Antragsteller selbst in Erfahrung zu bringen, ob bei Aufgrabungen Strom-, DSL-, Telefon- oder andere unterirdische Leitungen betroffen sein könnten.

 

Mit den beantragten Maßnahmen darf nach dem BayStrWG erst begonnen werden, sobald eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis durch die Stadt Neu-Ulm erteilt wurde. Sollte ohne eine entsprechende Erlaubnis vorher begonnen werden, muss damit gerechnet werden, dass ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Sondernutzung eingeleitet wird.

 


Antragstellung

Ich möchte folgendes beantragen

z. B. Gebäuderenovierung





Gesonderter Antrag erforderlich!

 

Link: Antrag Ausnahmegenehmigung Parken bei der Stadt Neu-Ulm


An welchem Ort ist die Maßnahme vorgesehen?

Ein Lageplan mit eingezeichneter Maßnahme und Angabe der Fahrbahn- / Gehwegbreiten und verbleibenden Restbreiten ist beizufügen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst nach Einreichung aller Unterlagen bearbeitet werden kann.

Beanspruchte Flächen (einschl. Arbeitsraum)

Mehrfachauswahl möglich.

Fahrbahn


Gehweg / Fußgängerbereich


Radweg


Grünstreifen


Parkbucht


Dauer der Nutzung

Kontaktdaten

Daten zur Organisation / Firma

Angaben zur verantwortlichen Person / Bauleiter


Stellvertretung



Anlagen & Abschluss

Weitere Anlagen

Hier haben Sie die Möglichkeit weitere Anlagen dem Antrag beizufügen.

 

Bitte beachten Sie nochmals, dass Ihr Antrag erst nach Einreichung aller Unterlagen bearbeitet werden kann.

Einwilligung
Mitteilungen
Unterschrift

Mit der geleisteten Unterschrift werden die Kenntnisnahme und Beachtung der hier aufgeführten Hinweise bestätigt.

 

Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßhnahmen gegenüber dem allgemeinen Verkehr übernimmt, sobald die verkehrsrechtliche Anordnung und die Sondernutzungserlaubnis erteilt sind.

 

Ereignen sich Unfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.

in Druckbuchstaben

Wie geht es weiter?

Sollten Angaben oder Dokumente noch benötigt werden setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

 

Sie erhalten nach erfolgreichem Eingang eine Bestätigung sowie eine Kopie Ihrer Antragsdaten per E-Mail.


Ansprechpartner:

Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
verkehrsrecht@neu-ulm.de

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