Stadt Neu-Ulm | Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht | Steubenstraße 17 | 89231 Neu-Ulm
Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.
LeiKa:
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung (99108003001000) Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe (99108003001001 Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb (99108003001002) Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst (99108003001003)
Platzhalter für spätere Implemnetierung (ist im Formular nicht sichtbar)
Hinweise zum Parken von kürzerer Dauer
Hinweise für Handwerker
Berechtigungsvoraussetzung:
Berechtigungen:
Der Parkausweis berechtigt NICHT zum Parken am Dienstsitz.
Hinweise Soziale Dienste
Hinweise Sonstige
Die Beantragung erfolgt für folgenden Zeitraum
erfolgen.
Aus folgenden Gründen kann ich die öffentlichen Parkmöglichkeiten in der Innenstadt nicht nutzen und benötige deshalb eine Ausnahmegenehmigung.
Aus folgenden Gründen bin ich auf eine in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes gelegene Parkmöglichkeit angewiesen.
Bitte ausführliche Begründung, um Rückfragen und damit eine Verzögerung des Genehmigungsverfahrens zu vermeiden
z.B. Diebstahl
Es wird für jedes Fahrzeug eine Genehmigung beantragt. D.h. für jedes Fahrzeug wird ein "Parkausweis" ausgestellt.
Es wird eine gemeinsame Genehmigung beantragt - bis max. 3 Fahrzeuge möglich.
D.h. es wird nur ein "Parkausweis" für alle Fahrzeuge gemeinsam ausgestellt und kann somit nur abwechselnd genutzt werden.
Angaben zur verantwortlichen Person / Vertretung
Zusammenfassung der voraussichtlichen Kosten.
Neuantrag / einzeln
Neuantrag / gemeinsam
Verlust / einzeln
Die Kosten zum Parken von kürzerer Dauer in der Neu-Ulmer Innenstadt stellen sich wie folgt zusammen.
Über die Höhe der tatsächlichen Kosten werden Sie seperat informiert.
1. Jahr
2. Jahre
Verlust / Änderung
Hier haben Sie die Möglichkeit weitere Anlagen dem Antrag beizufügen.
Bitte beachten Sie nochmals, dass Ihr Antrag erst nach Einreichung aller Unterlagen bearbeitet werden kann.
Für die Zustellung per Post werden keine Kosten erhoben.
Hinweise zur persönlichen Abholung
Sie erhalten die Ausnahmegenehmigung per E-Mail zugesandt.
Mit der geleisteten Unterschrift werden die Kenntnisnahme und Beachtung der hier aufgeführten Hinweise bestätigt.
in Druckbuchstaben
Sollten Angaben oder Dokumente noch benötigt werden setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Sie erhalten nach erfolgreichem Eingang eine Bestätigung sowie eine Kopie Ihrer Antragsdaten per E-Mail.