Stadt Neu-Ulm | Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht | Steubenstraße 17 | 89231 Neu-Ulm 

Ausnahmegenehmigung Parken Neu-Ulm
für Handwerker, Soziale Dienste und Gewerbebetreibende

Hinweise
Antragstellung
Kontaktdaten
Kosten
Anlagen & Abschluss

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

LeiKa:

Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung (99108003001000)
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe (99108003001001
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb (99108003001002)
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst (99108003001003)

Hinweise

Allgemeine Hinweise
  • Das Formular ist sorgfältig auszufüllen und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Ausnahmegenehmigung einzureichen.
     
  • Die Antragsbearbeitung kann erst nach Vorliegen eines vollständigen Antrags erfolgen.
  • Die Ausnahmegenehmigung darf erst nach Erhalt des Bescheids inkl. Parkausausweis in Anspruch genommen werden.
     
  • Zuwiderhandlungen werden gemäß Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Antragstellung

Was möchten Sie beantragen?

Platzhalter für spätere Implemnetierung (ist im Formular nicht sichtbar)

Hinweise zum Parken von kürzerer Dauer

  • ohne Parkscheibe
  • im eingeschränkten Halteverbot
  • an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Einrichtung der Gebühr
  • in Bewohner-Parkbereichen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen
  • in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten

Platzhalter für spätere Implemnetierung (ist im Formular nicht sichtbar)

Hinweise für Handwerker

 

Berechtigungsvoraussetzung:

  • Berechtigt im Sinne eines eingetragenen Handwerksbetriebs

 

Berechtigungen:

  • ohne Parkscheibe
  • im eingeschränkten Halteverbot
  • an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Einrichtung der Gebühr
  • in Bewohner-Parkbereichen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen
  • in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten

Der Parkausweis berechtigt NICHT zum Parken am Dienstsitz.

Hinweise Soziale Dienste

  • ohne Parkscheibe
  • im eingeschränkten Halteverbot
  • an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Einrichtung der Gebühr
  • in Bewohner-Parkbereichen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen
  • in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten

Der Parkausweis berechtigt NICHT zum Parken am Dienstsitz.

Hinweise Sonstige

  • Architekten
  • Phyisiotherpeuten
  • Fußpflegeeinrichtungen
  • Arzt für Hausbesuche
  • Behörden der Stadt Neu-Ulm
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • etc.

 

Der Parkausweis berechtigt NICHT zum Parken am Dienstsitz.

Hinweise Sonstige

  • Architekten
  • Phyisiotherpeuten
  • Fußpflegeeinrichtungen
  • Arzt für Hausbesuche
  • Behörden der Stadt Neu-Ulm
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • etc.

 

Der Parkausweis berechtigt NICHT zum Parken am Dienstsitz.

Allgemeine Angaben

Die Beantragung erfolgt für folgenden Zeitraum


erfolgen.



Platzhalter für spätere Implemnetierung (ist im Formular nicht sichtbar)

Aus folgenden Gründen kann ich die öffentlichen Parkmöglichkeiten in der Innenstadt nicht nutzen und benötige deshalb eine Ausnahmegenehmigung.

Aus folgenden Gründen bin ich auf eine in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes gelegene Parkmöglichkeit angewiesen.

Bitte ausführliche Begründung, um Rückfragen und damit eine Verzögerung des Genehmigungsverfahrens zu vermeiden

Angaben zur Verlustmeldung

z.B. Diebstahl

Angaben zur Fahrzeugen

Es wird für jedes Fahrzeug eine Genehmigung beantragt. D.h. für jedes Fahrzeug wird ein "Parkausweis" ausgestellt.

Es wird eine gemeinsame Genehmigung beantragt - bis max. 3 Fahrzeuge möglich.

D.h. es wird nur ein "Parkausweis" für alle Fahrzeuge gemeinsam ausgestellt und kann somit nur abwechselnd genutzt werden.














Angaben zur Fahrzeugen














Kontaktdaten

Daten zur antragstellenden Organisation / Firma

Angaben zur verantwortlichen Person / Vertretung



Kosten

Zusammenfassung der voraussichtlichen Kosten.

Kosten | Jahresausnahmegenehmigung mit wechselnden Einsatzstellen

Neuantrag / einzeln


Neuantrag / gemeinsam


Verlust / einzeln


Platzhalter für spätere Implemnetierung (ist im Formular nicht sichtbar)

Kosten | Jahresausnahmegenehmigung zum Parken in der Neu-Ulmer Innenstadt im Bewohner-Parkbereich

Neuantrag / einzeln


Neuantrag / gemeinsam


Verlust / einzeln


Kosten | Ausnahmegenehmigung zum Parken von kürzerer Dauer in der Neu-Ulmer Innenstadt

Die Kosten zum Parken von kürzerer Dauer in der Neu-Ulmer Innenstadt stellen sich wie folgt zusammen.

  • bis zu 3 Tagen = 20,00 €
  • bis zu 1 Woche = 30,00 €
  • jede weitere Woche = zzgl. 10,00 €

Über die Höhe der tatsächlichen Kosten werden Sie seperat informiert.

Sozialer Dienst

1. Jahr


1. Jahr


2. Jahre


2. Jahre


Verlust / Änderung



Anlagen & Abschluss

Allgemeine Anlagen

Platzhalter für spätere Implemnetierung (ist im Formular nicht sichtbar)

Weitere Anlagen

Weitere Anlagen für Handwerker, Gewerbetreibende und Sonstige
Weitere Anlagen für den Sozialen Dienst
Weitere Anlagen

Hier haben Sie die Möglichkeit weitere Anlagen dem Antrag beizufügen.

 

Bitte beachten Sie nochmals, dass Ihr Antrag erst nach Einreichung aller Unterlagen bearbeitet werden kann.

Auswahl der Zustellungsmöglichkeiten

Für die Zustellung per Post werden keine Kosten erhoben.

Hinweise zur persönlichen Abholung

 

  • Über den genauen Abholtermin werden Sie gesondert per E-mail informiert
     
  • Bitte beachten Sie ggfs. auch die Öffnungszeiten

Platzhalter für spätere Implemnetierung (ist im Formular nicht sichtbar)

Sie erhalten die Ausnahmegenehmigung per E-Mail zugesandt.

Einwilligung
Mitteilungen
Unterschrift

Mit der geleisteten Unterschrift werden die Kenntnisnahme und Beachtung der hier aufgeführten Hinweise bestätigt.

in Druckbuchstaben

Wie geht es weiter?

Sollten Angaben oder Dokumente noch benötigt werden setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

 

Sie erhalten nach erfolgreichem Eingang eine Bestätigung sowie eine Kopie Ihrer Antragsdaten per E-Mail.


Ansprechpartner:

Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
verkehrsrecht@neu-ulm.de

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