Stadt Neu-Ulm | Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht | Steubenstraße 17 | 89231 Neu-Ulm 

Außenbestuhlung, Werbereiter und weitere dauerhafte Sondernutzungen beantragen

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Anlagen & Abschluss

Die mit einem (*) gekennzeichnte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Hinweise

Allgemeine Hinweise
  • Das Formular ist sorgfältig auszufüllen und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
     
  • Die Antragsbearbeitung kann erst nach Vorliegen eines vollständigen Antrags erfolgen.
  • Die Sondernutzung darf erst nach Erhalt der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen werden.
     
  • Zuwiderhandlungen werden gemäß Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Rechtsgrundlagen
  • Art. 18 BayStrWG
    Mit den beantragten Maßnahmen darf nach dem BayStrWG erst begonnen werden, sobald eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis durch die Stadt Neu-Ulm erteilt wurde. Sollte ohne eine entsprechende Erlaubnis vorher begonnen werden, muss damit gerechnet werden, dass ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Sondernutzung eingeleitet wird.
     
  • Stadtrecht: Satzungen der Stadt Neu-Ulm
     
    • Satzung Nr. 6/3: Satzung über die Sondernutzung an öffentl. Verkehrsaum (Sondernutzungssatzung)
       
    • Satzung Nr. 6/3/1: Sondernutzungsgebührensatzung
Hinweise zur Sondernutzung / Anlagen

Dem Antrag müssen zur vollständigen Bearbeitung folgende Unterlagen beigefügt werden:

 

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Maßstabsgerechter Lageplan zum Standort unter Angaben der Gehwegbreiten
  • Zeichnung, Skizze, Foto, Prospekt über die zu verwendeten Objekte z.B. Möbel, Markisen, Sonnenschirme usw.
Hinweise zur Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Stadt Neu-Ulm

Die Gestaltungsrichtlinie für den Bereich Innenstadt steht hier zum Download bereit

  • Download - Gestaltungsrichtlinie

Auswahl Anliegen

Was möchten Sie beantragen?

Mehrfachauswahl möglich.


Antragstellung

Angaben zur Außenbestuhlung

Mehrfachauswahl möglich!


 

Tisch(e)


 

Stühle



Angaben zu Werbereiter

In der Innenstadt ist lediglich eine mobile Werbetafel je Gewerbeeinheit genehmigungsfähig (siehe Gestaltungsrichtlinie Bereich Innenstadt).


 

Werbereiter



Angaben zu Werbefahnen

In der Innenstadt sind Gewerbefahnen nicht genehmigungsfähig (siehe Gestaltungsrichtlinie Bereich Innenstadt).


 

Werbefahnen



Angaben zu Warenauslagen

 

Warenauslagen



Angaben zu Schaukasten

 

Schaukasten



Angaben zu Fahrradständer

Mehrfachauswahl möglich.


Fahrradständer

mit

Werbung


Fahrradständer

ohne

Werbung



Angaben zu Pflanzenkübel

 

Pflanzenkübel



Angaben zu Privates Hinweisschild

 

Privates Hinweisschild



Angaben zu Auswahl Sondernutzung - Sonstiges

Für welchen Zeitraum soll die Sondernutzungserlaubnis erfolgen?

Zeitraum für die Außenbestuhlung


Angaben bitte im folgenden Format (Tag/Monat).

Als Beispiel für den Zeitraum April bis September:
vom: 01.04. bis 30.09.

Zeitraum für Werbereiter


Angaben bitte im folgenden Format (Tag/Monat).

Als Beispiel für den Zeitraum April bis September:
vom: 01.04. bis 30.09.

Zeitraum für Werbefahnen


Angaben bitte im folgenden Format (Tag/Monat).

Als Beispiel für den Zeitraum April bis September:
vom: 01.04. bis 30.09.

Zeitraum für Warenauslagen


Angaben bitte im folgenden Format (Tag/Monat).

Als Beispiel für den Zeitraum April bis September:
vom: 01.04. bis 30.09.

Zeitraum für Schaukasten


Angaben bitte im folgenden Format (Tag/Monat).

Als Beispiel für den Zeitraum April bis September:
vom: 01.04. bis 30.09.

Zeitraum für Pflanzenkübel


Angaben bitte im folgenden Format (Tag/Monat).

Als Beispiel für den Zeitraum April bis September:
vom: 01.04. bis 30.09.

Zeitraum für Fahrradständer


Angaben bitte im folgenden Format (Tag/Monat).

Als Beispiel für den Zeitraum April bis September:
vom: 01.04. bis 30.09.

Zeitraum für Privates Hinweisschild


Angaben bitte im folgenden Format (Tag/Monat).

Als Beispiel für den Zeitraum April bis September:
vom: 01.04. bis 30.09.

Zeitraum für Sonstiges


Angaben bitte im folgenden Format (Tag/Monat).

Als Beispiel für den Zeitraum April bis September:
vom: 01.04. bis 30.09.


Kontaktdaten

Daten zur Organisation / Firma

Angaben zur verantwortlichen Person / Vertretung




Anlagen & Abschluss

Weitere Anlagen

Hier haben Sie die Möglichkeit weitere Anlagen dem Antrag beizufügen.

 

Bitte beachten Sie nochmals, dass Ihr Antrag erst nach Einreichung aller Unterlagen bearbeitet werden kann.

Einwilligung
Mitteilungen
Unterschrift

Mit der geleisteten Unterschrift werden die Kenntnisnahme und Beachtung der hier aufgeführten Hinweise bestätigt.

 

Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem allgemeinen Verkehr übernimmt, sobald die verkehrsrechtliche Anordnung und die Sondernutzungserlaubnis erteilt sind.

 

Ereignen sich Unfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.

in Druckbuchstaben

Wie geht es weiter?

Sollten Angaben oder Dokumente noch benötigt werden setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

 

Sie erhalten nach erfolgreichem Eingang eine Bestätigung sowie eine Kopie Ihrer Antragsdaten per E-Mail.


Ansprechpartner:

Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
sondernutzung@neu-ulm.de

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