Stadt Neu-Ulm | Zentrale Dienste und Wahlen | 

Augsburger Straße 15 | 89231 Neu-Ulm 

 

Vorschlag Ehrenmedaille für Pflege

Vorschlag auf Auszeichnung mit der Ehrenmedaille für Pflege der Stadt Neu-Ulm für besondere Verdienste um pflegebedürftige behinderte Personen.

 

 

Für die Auszeichnung im Jahr 2024 können nur Vorschläge berücksichtigt werden,

die bis spätestens Juli 2024 eingereicht wurden.

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Ehrenmedaille für Pflege Richtlinien der Stadt Neu-Ulm

Bitte lesen Sie sich die Richtlinien zur Verleihung der Ehrenmedaille für Pflege der Stadt Neu-Ulm aufmerksam durch:

 

1. Die Ehrenmedaille für Pflege wird an Personen verliehen, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen gepflegt und betreut
    haben und der Auszeichnung würdig sind. Kürzere Unterbrechungen der Pflege schließen eine Ehrung nicht aus.

 

2. Pflegepersonen im Sinne der Nr. 1 sind Personen, die dem Pflegebedürftigen nahe stehen oder ihn im Wege der nachbarlichen Hilfe pflegen und
    betreuen.

 

3. Die Pflege soll alle Leistungen umfassen, die zur Betreuung und Pflege erforderlich sind. Die Mithilfe von Dritten bei einzelnen Verrichtungen schließt
    eine Ehrung nicht aus.

 

4. Die Pflegeperson oder die zu betreuende Person muss in Neu-Ulm ihren ständigen Wohnsitz haben.

 

5. Die Pflege soll im häuslichem Bereich ausgeübt werden und unentgeltlich sein. Leistungen der Pflegeversicherung oder die Erstattung von Auslagen
    schließen eine Ehrung nicht aus.

 

6. Die Pflege soll zum Zeitpunkt des Vorschlags, die Pflegeperson zu ehren, nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

 

7. Vorschlagsberechtigt sind alle Neu-Ulmer Bürgerinnen und Bürger sowie in Neu-Ulm ansässige Vereine und Organisationen. Der Vorschlag ist an
    den Oberbürgermeister zu richten.

 

8. Nach Vorberatung im Ältestenrat entscheidet der Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste über die Verleihung der Ehrenmedaille für
    Pflege. Jährlich sollten nicht mehr als 3 Ehrenmedaillen für
    Pflege verliehen werden.

 

9. Die Aushändigung der Ehrenmedaille erfolgt im Rahmen der Verleihung der Bürgermedaille. Zusammen mit der Ehrenmedaille wird eine Urkunde
    ausgehändigt. Ehrenmedaille und Urkunde gehen in das Eigentum der ausgezeichneten Pflegeperson über.

 

10. Die Ehrenmedaille mit einem Durchmesser von 5 cm zeigt auf der Vorderseite das Wahrzeichen der Stadt (Wasserturm) mit der kreisförmigen
      Umschrift im oberen Teil “Ehrenmedaille für Pflege” und im unteren Teil “Stadt Neu-Ulm“. Auf der Rückseite steht kreisförmig “Dank und
      Anerkennung”, darunter mittig angeordnet “Für langjährige Pflege und Betreuung”.

 

Die Ausführung der Ehrenmedaille erfolgt in Bronzelegierung.

 

Neu-Ulm, 01.06.201


Antragstellende Person

Persönliche Daten:

Personalien der auszuzeichnenden Person

Daten zur Person

Personalien der pflegebedürftigen Person

Daten zur pflegebedürftiger Person

Angaben zur Pflege

Allgemeine Angaben zur Pflege
Ort der Pflege
Pflegeumfang
Zeitraum der Pflege

Abschluss

Dokumente

An dieser Stellen haben Sie die Möglichkeit, Nachweise, Unterlagen oder sonstige Dokumente, die Sie gerne beifügen möchten hochzuladen:

Bestätigungen
Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?
Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail mit einer Kopie des Antrags für Ihre Unterlagen.

 

Wenn noch Angaben oder Informationen fehlen würden wir uns noch einmal mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Sie erhalten im Anschluss eine Rückmeldung, ob ihre vorgeschlagene Person die Voraussetzungen erfüllt oder nicht. Sollte eine Ehrung vorgenommen werden erhalten Sie diesbezüglich eine separate Mitteilung.

 

Ihre Unterschrift