Stadt Neu-Ulm | Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht | Steubenstraße 17 | 89231 Neu-Ulm 

Informations-/ Verkaufsstand oder das Verteilen von Infomaterial/ Warenproben beantragen

 

Hinweise
Antragstellung Teil 1
Antragstellung Teil 2
Kontaktdaten
Anlagen & Abschluss

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Hinweise

Allgemeine Hinweise
  • Das Formular ist sorgfältig auszufüllen und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
     
  • Die Antragsbearbeitung kann erst nach Vorliegen eines vollständigen Antrags erfolgen.
  • Die Sondernutzung darf erst nach Erhalt der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen werden.
     
  • Zuwiderhandlungen werden gemäß Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Rechtsgrundlagen
  • Art. 18 BayStrWG
    Mit den beantragten Maßnahmen darf nach dem BayStrWG erst begonnen werden, sobald eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis durch die Stadt Neu-Ulm erteilt wurde. Sollte ohne eine entsprechende Erlaubnis vorher begonnen werden, muss damit gerechnet werden, dass ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Sondernutzung eingeleitet wird.
     
  • Stadtrecht: Satzungen der Stadt Neu-Ulm - Stadt Neu-Ulm
     
    • Satzung Nr. 6/3 Satzung über die Sondernutzung an öffentl. Verkehrsaum (Sondernutzungssatzung)
       
    • Satzung Nr. 6/3/1 Sondernutzungsgebührensatzung
      • Tarif III / Ziffern 5-9

Antragstellung

Was möchten Sie beantragen?

Mehrfachauswahl möglich.

Art und Anlass der Sondernutzung

Bspw. Verkauf von Waren, Wahlwerbung, Bürger informieren, etc.

Zeitraum

Antragstellung

An welchem Ort ist die Sondernutzung vorgesehen?
Beanspruchte Flächen - Informations- / Verkaufsstand

Welche Abmaße hat Ihr Stand?


Anzahl der werbenden Personen

Bitte geben Sie eine genaue Anzahl ein. 

Sollte die Anzahl während des Zeitraums schwanken geben Sie die maximal gemeinsame Anzahl an.


Kontaktdaten

Daten zur antragstellenden Person / Organisation / Firma

Falls Sie sich bereits für das Bürgerkonto registriert haben können Sie sich hier direkt mit Ihren Zugangsdaten anmelden.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Angaben zur verantwortlichen Person


Stellvertretung



Anlagen & Abschluss

Einwilligung
Mitteilungen
Unterschrift

Mit der geleisteten Unterschrift werden die Kenntnisnahme und Beachtung der hier aufgeführten Hinweise bestätigt.

 

Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem allgemeinen Verkehr übernimmt, sobald die verkehrsrechtliche Anordnung und die Sondernutzungserlaubnis erteilt sind.

 

Ereignen sich Unfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.

in Druckbuchstaben

Wie geht es weiter?

Sollten Angaben oder Dokumente noch benötigt werden setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

 

Sie erhalten nach erfolgreichem Eingang eine Bestätigung sowie eine Kopie Ihrer Antragsdaten per E-Mail.


Ansprechpartner:

Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
sondernutzung@neu-ulm.de

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