Stadt Neu-Ulm | Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht | Steubenstraße 17 | 89231 Neu-Ulm 

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Plakatierung (inkl. Großplakate)

Hinweise
Antragstellung
Kontaktdaten
Anlagen & Abschluss

Die mit einem (*) gekennzeichnte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Hinweise

Allgemeine Hinweise
  • Das Formular ist sorgfältig auszufüllen und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
     
  • Die Antragsbearbeitung kann erst nach Vorliegen eines vollständigen Antrags erfolgen.
  • Die Sondernutzung darf erst nach Erhalt der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen werden.
     
  • Zuwiderhandlungen werden gemäß Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Art. 18 BayStrWG, Sondernutzungssatzung (SNS), Sondernutzungsgebührensatzung (SNGS)

Das Aufhängen von Plakaten im öffentlich gewidmeten Verkehrsraum ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, welche bei der Stadt Neu-Ulm, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht beantragt werden kann. Grundlage ist die Sondernutzungssatzung (SNS) und Sondernutzungsgebührensatzung (SNGS) der Stadt Neu-Ulm.

Hinweise zur Sondernutzung / Plakatierung

Die Antragsbearbeitung kann erst nach Vorliegen eines Plakatmusters erfolgen.

 

Sofern Antragsteller die Stadtverwaltung Neu-Ulm (einschl. Edwin-Scharff-Museum), das Theater Neu-Ulm oder Parteien sind, kann auf ein Plakatmuster verzichtet werden.


Antragstellung

Was möchten Sie beantragen?
Hinweise zur Wahlplakatierung

Information der Stadt Neu-Ulm bezüglich der Plakatierung anlässlich von Wahlen steht hier zum Download bereit:

 

Information der Stadt Neu-Ulm - Wahlplakatierung

Mehrfachauswahl möglich.

Bspw. Verkauf von Waren, Wahlwerbung, Bürger informieren, etc.

Auswahl der Plakate

Wahlplakatierung bis DIN A0


Bei Wahlplakatierung ist max. bis DIN A 0 zulässig.


Wahlplakatierung auf Großplakaten


Bei Wahlplakatierung für Großplakate muss zusätlzich eine Standortauswahl getroffen werden.

 

Sollte der gewählte Standort bereits vollständig belegt sein, bieten wir automatisch einen Alternativstandort an. Der konkrete Standort wird anhand eines Lageplans mit dem Erlaubnisbescheid mitgeteilt.


Bei Veranstaltungsplakatierungen ist max. DIN A1 zulässig.


Zeitraum

Bei Veranstaltungen ist der maximale Zeitraum auf 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beschränkt.

Bei Wahlen ist der Zeitraum für die Wahlplakatierung max. 6 Wochen vor der jeweiligen Wahl zzgl. jeweils 1 Woche für den Auf- und Abbau.


Kontaktdaten

Daten zur antragstellenden Organisation / Firma

Angaben zur verantwortlichen Person / Vertretung


Daten zur auftraggebenden Organisation / Firma

Angaben zur verantwortlichen Person / Vertretung



Anlagen & Abschluss

Weitere Anlagen

Hier haben Sie die Möglichkeit weitere Anlagen dem Antrag beizufügen.

 

Bitte beachten Sie nochmals, dass Ihr Antrag erst nach Einreichung aller Unterlagen bearbeitet werden kann.

Einwilligung
Mitteilungen
Unterschrift

Mit der geleisteten Unterschrift werden die Kenntnisnahme und Beachtung der hier aufgeführten Hinweise bestätigt.

 

Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem allgemeinen Verkehr übernimmt, sobald die verkehrsrechtliche Anordnung und die Sondernutzungserlaubnis erteilt sind.

 

Ereignen sich Unfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.

in Druckbuchstaben

Wie geht es weiter?

Sollten Angaben oder Dokumente noch benötigt werden setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

 

Sie erhalten nach erfolgreichem Eingang eine Bestätigung sowie eine Kopie Ihrer Antragsdaten per E-Mail.


Ansprechpartner:

Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
sondernutzung@neu-ulm.de

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