Bei Aufgrabungsarbeiten ist vor Beginn der Maßnahme durch den Antragsteller selbst in Erfahrung zu bringen, ob bei Aufgrabungen Strom-, DSL-, Telefon- oder andere unterirdische Leitungen betroffen sein könnten.
Zudem bedarf es im Falle einer Aufgrabung einer Aufgrabegenehmigung, welche hier Aufgrabungsgenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen gesondert zu beantragen ist.
Mit den beantragten Maßnahmen darf nach dem BayStrWG erst begonnen werden, sobald eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis durch die Stadt Neu-Ulm erteilt wurde. Sollte ohne eine entsprechende Erlaubnis vorher begonnen werden, muss damit gerechnet werden, dass ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Sondernutzung eingeleitet wird.