Stadt Neu-Ulm | Standesamt | Augsburger Straße 15 | 89231 Neu-Ulm 

Eheurkunde beantragen

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Hinweise

Eheurkunde

Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Eheurkunde beantragen.

 

Falls Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto anmelden, werden Ihre persönlichen Daten vorausgefüllt. Außerdem erhalten Sie nach erfolgreicher Antragsstellung eine Bestätigung mit der Zusammenfassung Ihrer Antragsdaten als Nachricht in Ihren Postkorb.

Berechtigte Personen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Eheurkunde für sich selbst, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Falls Sie eine Eheurkunde für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. als Beteiligte im Nachlassverfahren unter Vorlage des Erbscheins oder Vollstreckungstitels). Bei Geschwistern ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreichend.


Zum Nachweis Ihrer Berechtigung die Urkunde zu erhalten, laden Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder der ID-Karte hoch.

 

Zum Nachweis Ihres berechtigteten Interesses lasen Sie bitte das Schreiben der Stelle hoch, bei der Sie die Urkunden einreichen müssen (Nachlassgericht, Notar, ...)

Arten der Urkunde

Folgende Urkunden-Arten können Sie beantragen:

 

Standard-Eheurkunde
Die Eheurkunde gibt Auskunft über die Daten der Ehegatten, insbesondere über die in der Ehe geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Ehe. Die Urkunde kann im A4-Format oder Stammbuch-Format (annähernd A5) ausgestellt werden.

 

Internationale Eheurkunde
Eine internationale (mehrsprachige) Eheurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.

Eine standardmäßige internationale Eheurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.

Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

 

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister oder früheren Familienbuch ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zu den Eheleuten zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie mögliche Folgebeurkundungen (zum Beispiel Scheidung, Tod, Kirchenaustritt).

 

Urkunde für Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung
Für Sozialversicherungen wie Renten- oder Krankenversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.

Gebühren
  • Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt 12,00 €.
  • Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Eheurkunde beträgt 12,00 €.
  • Die Portokosten bei Postversand betragen für Deutschland 0,00 € (Ausland 0,00 €).
  • Die Eheurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Archivfrist

Eheurkunden für geschlossene Ehen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, können nicht über das Standesamt bestellt werden, sondern fallen in den Aufgabenbereich des Stadtarchivs. In diesen Fällen greift eine andere Gebührenordnung (15 € per angefangener ½ Stunde). Bitte wenden Sie sich bei Bedarf per E-Mail an das Stadtarchiv (stadtarchiv@neu-ulm.de).

Datenschutzrechtliche Hinweise

Zur weiteren Bearbeitung werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt wie zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit einem Nutzerkonto (z. B. BundID) angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden die für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten an den ePayment-Provider Ihrer Behörde übermittelt.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)


Antragstellende Person

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

Beispielsweise mit dem Nutzerkonto der BayernID.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen




Antragsdaten

Angaben zur Urkunde

Bitte geben Sie Ihre eigenen Daten an, wenn die Urkunde auf Sie selbst ausgestellt werden soll.
Wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen, geben Sie bitte deren Informationen an.

Mann / 1. Lebenspartner/in / 1. Ehegatte


Frau / 2. Lebenspartner/in / 2. Ehegatte


Angaben zur Eheschließung

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Eheurkunde nur am Ort der Eheschließung beantragen können.

Format und Anzahl der Urkunden

Bitte wählen Sie aus, wofür Sie die Urkunde benötigen.

Mehrfachauswahl möglich!

Standard Eheurkunde DIN A4-Format
12,00€
0%
12,00€
€

Standard-Eheurkunde
Die Eheurkunde gibt Auskunft über die Daten der Ehegatten, insbesondere über die in der Ehe geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Ehe. 

Standard Eheurkunde Stammbuch-Format
12,00€
0%
12,00€
€

Standard-Eheurkunde
Die Eheurkunde gibt Auskunft über die Daten der Ehegatten, insbesondere über die in der Ehe geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Ehe. 

Internationale Eheurkunde mehrsprachig
12,00€
0%
12,00€
€

Internationale Eheurkunde
Eine internationale (mehrsprachige) Eheurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.

Eine standardmäßige internationale Eheurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.

Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
12,00€
0%
12,00€
€

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister oder früheren Familienbuch ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zu den Eheleuten zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie mögliche Folgebeurkundungen (zum Beispiel Scheidung, Tod, Kirchenaustritt).

Für Sozialversicherungen wie Renten- oder Krankenversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.

Urkunden für Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung sind gebührenfrei erhältlich.

 

Für Sozialversicherungen wie Renten- oder Krankenversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.

Nachweise

Nachweis für das rechtliche Interesse

Um Ihr rechtliches Interesse nachweisen zu können müssen Sie uns eine Bildkopie Ihrer Ausweisdokumente vorlegen.

 

Sie haben die Möglichkeit über folgende Felder "Datei auswählen", die Dokumente hochzuladen.



Hier müssen Sie einen Nachweis z.B. das Schreiben des Rentenversicherungsträgers hochladen.

z.B. Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung



Ansprechpartner:

0731 7050 - 7410
Abteilung Standesamt
standesamt@neu-ulm.de

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