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Geburtsurkunde beantragen

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Hinweise

Allgemeiner Hinweis

Geburtsurkunden erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. 

Geburtsurkunde

Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.

 

Falls Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto anmelden, werden Ihre persönlichen Daten vorausgefüllt. Außerdem erhalten Sie nach erfolgreicher Antragsstellung eine Bestätigung mit der Zusammenfassung Ihrer Antragsdaten als Nachricht in Ihren Postkorb.

Berechtigte Personen

Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Geburtsurkunde für sich selbst, Ihren Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Falls Sie eine Geburtsurkunde für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. als Beteiligte im Nachlassverfahren unter Vorlage des Erbscheins oder Vollstreckungstitels). Bei Geschwistern ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreichend.

 

Zum Nachweis Ihrer Berechtigung die Urkunde zu erhalten, laden Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder der ID-Karte hoch.

 

Zum Nachweis Ihres berechtigteten Interesses lasen Sie bitte das Schreiben der Stelle hoch, bei der Sie die Urkunden einreichen müssen (Nachlassgericht, Notar, ...)

Arten der Urkunde

Folgende Urkunden-Arten können Sie beantragen:

 

Standard-Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde bescheinigt die Geburt einer Person. Es werden Name, Geschlecht, Geburtstag, Geburtszeit, Geburtsort sowie Angaben zu den Eltern aufgeführt. Die Urkunde kann im A4-Format oder Stammbuch-Format (annähernd A5) ausgestellt werden.
Hinweis: Die Geburtsurkunde enthält seit 01.11.2022 auch die genaue Geburtszeit.

 

Internationale Geburtsurkunde
Eine internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.

Eine standardmäßige internationale Geburtsurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.

Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

 

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält alle Angaben aus der Geburtsurkunde. Zusätzlich sind alle Veränderungen des Personenstandes aufgeführt (zum Beispiel Eheschließung, Adoption oder Namensänderung).

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird in folgenden Fällen benötigt:
- Anmeldung einer Eheschließung
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

 

Urkunde für Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung
Für Sozialversicherungen wie Renten- oder Krankenversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.

Gebühren
  • Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt 12,00 €.
  • Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Geburtsurkunde beträgt 12,00 €.
  • Die Portokosten bei Postversand betragen für Deutschland 0,00 € (Ausland 0,00 €).
  • Eine Geburtsurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Datenschutzrechtliche Hinweise

Zur weiteren Bearbeitung werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt wie zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit einem Nutzerkonto (z. B. BundID) angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden die für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten an den ePayment-Provider Ihrer Behörde übermittelt.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)


Antragstellende Person

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

Beispielsweise mit dem Nutzerkonto der BayernID.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen




Antragsdaten

Angaben zur Urkunde

Bitte geben Sie Ihre eigenen Daten an, wenn die Urkunde auf Sie selbst ausgestellt werden soll.
Wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen, geben Sie bitte deren Informationen an.

Falls Sie eine Geburtsurkunde für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. als Beteiligte im Nachlassverfahren unter Vorlage des Erbscheins oder Vollstreckungstitels). Bei Geschwistern ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreichend.
Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage zum Beispiel des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.

Bitte geben Sie hier das Geburtsdatum für die zu beurkundende Person an.
Aufgrund der Archivfrist von 80 Jahren sind Werte ab dem Jahr 1944 möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Geburtsurkunde nur am Geburtsort beantragen können.

Format und Anzahl der Urkunden

Bitte wählen Sie aus, wofür Sie die Urkunde benötigen.

Mehrfachauswahl möglich!

Standard Geburtsurkunde DIN A4 Format
12,00€
0%
12,00€
€

Die Geburtsurkunde bescheinigt die Geburt einer Person. Es werden Name, Geschlecht, Geburtstag, Geburtszeit, Geburtsort sowie Angaben zu den Eltern aufgeführt. 
Hinweis: Die Geburtsurkunde enthält seit 01.11.2022 auch die genaue Geburtszeit.

Standard Geburtsurkunde Stammbuch Format
12,00€
0%
12,00€
€

Die Geburtsurkunde bescheinigt die Geburt einer Person. Es werden Name, Geschlecht, Geburtstag, Geburtszeit, Geburtsort sowie Angaben zu den Eltern aufgeführt. 
Hinweis: Die Geburtsurkunde enthält seit 01.11.2022 auch die genaue Geburtszeit.

Internationale Geburtsurkunde mehrsprachig
12,00€
0%
12,00€
€

Eine internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.

Eine standardmäßige internationale Geburtsurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.

Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
12,00€
0%
12,00€
€

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält alle Angaben aus der Geburtsurkunde. Zusätzlich sind alle Veränderungen des Personenstandes aufgeführt (zum Beispiel Eheschließung, Adoption oder Namensänderung).

 

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird in folgenden Fällen benötigt:

  • Anmeldung einer Eheschließung
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Für Sozialversicherungen wie Renten- oder Krankenversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.

Urkunde für Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung sind gebührenfrei erhältlich.

 

Für Sozialversicherungen wie Renten- oder Krankenversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.

Nachweise

Nachweis für das rechtliche Interesse

Um Ihr rechtliches Interesse nachweisen zu können müssen Sie uns eine Bildkopie Ihrer Ausweisdokumente vorlegen.

 

Sie haben die Möglichkeit über folgende Felder "Datei auswählen", die Dokumente hochzuladen.



Hier müssen Sie einen Nachweis z.B. das Schreiben des Rentenversicherungsträgers hochladen.

z.B. Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung



Ansprechpartner:

0731 7050 - 7410
Abteilung Standesamt
standesamt@neu-ulm.de

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