Stadt Neu-Ulm | Standesamt | Augsburger Straße 15 | 89231 Neu-Ulm 

Sterbeurkunde beantragen

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Antragstellende Person
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Hinweise

Allgemeiner Hinweis

Eine Sterbeurkunde kann ausschließlich beim Standesamt des Ortes beantragt werden, an dem der Tod eingetreten ist.

Sterbeurkunde

Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Sterbeurkunde beantragen.

 

Falls Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto anmelden, werden Ihre persönlichen Daten vorausgefüllt. Außerdem erhalten Sie nach erfolgreicher Antragsstellung eine Bestätigung mit der Zusammenfassung Ihrer Antragsdaten als Nachricht in Ihren Postkorb.

Berechtigte Personen

Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Sterbeurkunde für Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Falls Sie eine Sterbeurkunde für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. als Beteiligte im Nachlassverfahren unter Vorlage des Erbscheins oder Vollstreckungstitels). Bei Geschwistern ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreichend.

 

Zum Nachweis Ihrer Berechtigung die Urkunde zu erhalten, laden Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder der ID-Karte hoch.

 

Zum Nachweis Ihres berechtigteten Interesses lasen Sie bitte das Schreiben der Stelle hoch, bei der Sie die Urkunden einreichen müssen (Nachlassgericht, Notar, ...)

Arten der Urkunde

Folgende Urkunden-Arten können Sie beantragen:

 

Standard-Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:

  • Vornamen
  • Familienname
  • Geburtsort
  • Geburtstag
  • Letzter Wohnsitz
  • Familienstand
  • Sterbeort
  • Zeitpunkt des Todes

Die Urkunde kann im A4-Format oder Stammbuch-Format (annähernd A5) ausgestellt werden.

 

Internationale Sterbeurkunde
Eine internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.

Eine standardmäßige internationale Sterbeurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.

Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

 

Beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister enthält alle Angaben aus der Sterbeurkunde. Zusätzlich gehen aus dem Hinweisteil des Sterberegisters die Registerdaten der Geburt und evtl. der Eheschließung der verstorbenen Person hervor.

 

Urkunde für Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung
Für Sozialversicherungen wie Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.

Gebühren
  • Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 12,00 €.
  • Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Sterbeurkunde beträgt 12,00 €.
  • Die Portokosten bei Postversand betragen für Deutschland 0,00 € (Ausland 0,00 €).
  • Die Sterbeurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Archivfrist

Sterbeurkunden für Todesfälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, können nicht über das Standesamt bestellt werden, sondern fallen in den Aufgabenbereich des Stadtarchivs. In diesen Fällen greift eine andere Gebührenordnung (15 € per angefangener ½ Stunde). Bitte wenden Sie sich bei Bedarf per E-Mail an das Stadtarchiv (stadtarchiv@neu-ulm.de).

Datenschutzrechtliche Hinweise

Zur weiteren Bearbeitung werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt wie zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit einem Nutzerkonto (z. B. BundID) angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch übernommen.

Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten messen wir sehr hohe Bedeutung zu. Wir haben daher alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Datenschutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden die für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten an den ePayment-Provider Ihrer Behörde übermittelt.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)


Antragstellende Person

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

Beispielsweise mit dem Nutzerkonto der BayernID.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der erfolgreichen Anmeldung wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen




Antragsdaten

Angaben zur Urkunde

Bitte geben Sie Ihre eigenen Daten an, wenn die Urkunde auf Sie selbst ausgestellt werden soll.
Wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen, geben Sie bitte deren Informationen an.

Falls Sie eine Geburtsurkunde für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. als Beteiligte im Nachlassverfahren unter Vorlage des Erbscheins oder Vollstreckungstitels). Bei Geschwistern ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreichend.
Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage zum Beispiel des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.

Bitte geben Sie hier das Geburtsdatum für die zu beurkundende Person an.
Aufgrund der Archivfrist von 80 Jahren sind Werte ab dem Jahr 1944 möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Sterbeurkunde nur am Sterbeort beantragen können.

Format und Anzahl der Urkunden

Bitte wählen Sie aus, wofür Sie die Urkunde benötigen.

Mehrfachauswahl möglich!

Standard Sterbeurkunde DIN A4-Format
12,00€
0%
12,00€
€

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person. Es werden  Vorname, Familienn Geburtsort, Geburtstag, Letzter Wohnsitz, Familienstand, Sterbeort und Zeitpunkt des Todes aufgeführt. 

Standard Sterbeurkunde Stammbuch-Format
12,00€
0%
12,00€
€

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person. Es werden  Vorname, Familienn Geburtsort, Geburtstag, Letzter Wohnsitz, Familienstand, Sterbeort und Zeitpunkt des Todes aufgeführt. 

Internationale Sterbeurkunde mehrsprachig
12,00€
0%
12,00€
€

Eine internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.

Eine standardmäßige internationale Sterbeurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.

Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
12,00€
0%
12,00€
€

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister enthält alle Angaben aus der Sterbeurkunde. Zusätzlich gehen aus dem Hinweisteil des Sterberegisters die Registerdaten der Geburt und evtl. der Eheschließung der verstorbenen Person hervor.

Für Sozialversicherungen wie Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.

Urkunden für Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung sind gebührenfrei erhältlich.

 

Für Sozialversicherungen wie Renten- oder Krankenversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.

Nachweise

Nachweis für das rechtliche Interesse

Um Ihr rechtliches Interesse nachweisen zu können müssen Sie uns eine Bildkopie Ihrer Ausweisdokumente vorlegen.

 

Sie haben die Möglichkeit über folgende Felder "Datei auswählen", die Dokumente hochzuladen.



Hier müssen Sie einen Nachweis wie z.B. das Schreiben des Rentenversicherungsträgers hochladen.

z.B. Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung



Ansprechpartner:

0731 7050 - 7410
Abteilung Standesamt
standesamt@neu-ulm.de

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