Stadt Neu-Ulm | Abteilung Bildung, Kultur, Sport und Freizeit | Steubenstraße 17 | 89231 Neu-Ulm 

Gastschulantrag für Neu-Ulmer Schulen

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Allgemeine Hinweise

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann einem Schulkind aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Volksschule als der des Wohnortes (zuständige Sprengelschule) gestattet werden. Dazu muss ein Gastschulantrag bei der Wohnortgemeinde gestellt werden. An dem Antrag werden die neue und die bisherige Schule sowie der Schulaufwandsträger der neuen Schule beteiligt.

 

Die Entscheidung trifft die Wohnortgemeinde.

 

Zwingende persönliche Gründe können sich hierbei auf die Person des Kindes oder der Erziehungsberechtigten beziehen. Für die Fahrtkosten zum Unterricht müssen die Erziehungsberechtigten selbst aufkommen.

Art des Antrages
Angaben zum Kind

Sie müssen bei der zuständigen Sprengelschule keine Stellungnahme einholen. Diese Aufgabe wird enstprechend von der Abteilung Bildung, Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Neu-Ulm übernommen.

Angaben der Erziehungsberechtigten

Erziehungsberechtigte Person 1


Erziehungsberechtigte Person 2


Angaben zur Schule

Sie müssen bei der Gastschule keine Stellungnahme einholen. Diese Aufgabe wird enstprechend von der Abteilung Bildung, Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Neu-Ulm übernommen.

Begründung
Bestätigung und Unterschrift der Erziehungsberechtigten


Anlagen
  • Betreuungsbestätigung
  • Arbeitszeitennachweis
  • Betreuungsbestätigung
  • Arbeitszeitennachweis
  • Betreuungsbestätigung
  • Arbeitszeitennachweis
Wie geht es weiter?
  • Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben findet eine Prüfung durch die Abteilung Bildung, Kultur, Sport und Freizeit statt.
  • Im Anschluss wird von der jeweiligen Schule eine Stellungnahme angefordert.
  • Sie werden anschließend entsprechend über die Entscheidung informiert.

Ansprechpartner:

schule.sport.kultur@neu-ulm.de

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